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Jetzt prüfen, ob Ihre Website betroffen ist – und rechtzeitig handeln
Hallo Hansjörg Mustermannlangname,
ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung vieler Unternehmenswebsites. Einiges, was bisher nur für Behörden galt, betrifft nun auch andere Anbieter digitaler Dienstleistungen. Barrierefreiheit bedeutet aber mehr als Pflicht: Sie verbessert die Nutzererfahrung und erweitert Ihre Zielgruppe.
Die Hintergründe zur Barrierefreiheit nach dem BFSG haben wir Ihnen in einem Fachartikel aufgearbeitet. Dort finden Sie auch den Link zum kostenfreien Online-Check von e-Recht24, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre Unternehmenswebsite betroffen ist. Holen Sie sich im Zweifel Beratung von uns als Ihrem digitalen Partner für Webseiten, CMS-Systeme und E-Mail-Kampagnen.
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